1285 wurde der Eberstadt erstmals urkundlich erwähnt und vermutlich seitdem schlängelt sich die Rathausstraße an Kindergarten, Metzgerei, Bäckerei, Psychotherapie-Praxis und Möbelhaus entlang.
D.h. man durfte rund 730 Jahre lang den Ort mit 50 km/h durchqueren. Konnte man zwar nicht, konnte man vermutlich noch nie. Weil die Kurve einfach nicht einsehbar und die Straße zu eng ist. Seit einigen Wochen (oder Monaten?) darf man das Nadelöhr jetzt nur noch mit 20 km/h durchfahren – sehr vernünftig! Aber warum soll man die 20 km/h dann tatsächlich bis zum Ortsende einhalten? Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird nämlich nicht mehr aufgehoben…
Aber die 20 sind doch mit dem Zusatzzeichen “enge Kurve” versehen, damit müsste sich die Beschränkung direkt nach der Kurve doch wieder automatisch aufheben?
Danke für den Hinweis. Ein Fahrlehrer hatte sich in der Zwischenzeit auf Facebook schon ähnliches gedacht… 😉
Mir war’s trotzdem nicht klar…
Man soll die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht bis zum Ortsende einhalten, sondern lediglich bis nach der Kurve. Die Straßenverkehrsordnung legt das wie folgt fest:
»Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht.«
Quelle: StVO, Anlage 2 (zu § 41 Absatz 1)
Vorschriftzeichen, Randnummer 55
Danke.. 😉
…naja, mindestens genauso sinnvoll wie das Überholverbot im ersten Tal Richtung Buchen. Auch früher war das ja kein Gebot, 50 zu fahren, sondern die Höchstgeschwindigkeit. Naja, mal wieder ein Schritt Richtung “unmündiger Bürger”! Ich hoffe man merkt nicht so arg, daß mich solche Dinge ärgern…
Warum solltest Du Dich ärgern…? 😉