“Achtung!” oder “Vorfahrt gewähren!”?

"Achtung" oder "Vorfahrt achten!"?

Bei genauerem Betrachten der Beschilderung an der Ampel in der Hollerbacher Straße (Richtung Hollerbach) könnte Verwirrung aufkommen. Zumindest wenn man die Ausrichtung der beiden roten Dreiecke auf weißem Grund betrachtet.

Das linke sagt richtigerweise “Vorfahrt gewähren!”, während das rechte nur “Achtung” sagt – ganz ohne weiteren Hinweis worauf man eigentlich achten soll. Soweit mir bekannt ist bzw. soweit meine Recherchen richtig sind, gibt es das rechte Verkehrszeichen in Deutschland nach StVO nur mit Inhalt. Ich lasse mich aber auch gerne eines Besseren belehren bzw. warte mal die nächsten Tage/Wochen ab, ob das Schild noch umgedreht wird…

Für die Person, die das Schild aufgehängt hat, gibt’s hier was zum Üben…

Danke an Jürgen für den Tipp!

5 Antworten auf ““Achtung!” oder “Vorfahrt gewähren!”?

  1. Du liegst schon richtig: Das Zeichen rechts findet man nicht in den einschlägigen Paragrafen 39 bis 42 der Straßenverkehrsordnung. Das einfachste und universell angewendete Zeichen 101 »Gefahrstelle« hat immerhin schon ein Ausrufezeichen in der Mitte. Als Eigenkreation des Schildermonteurs ist das Zeichen somit ohne Bedeutung, wäre da nicht das richtig montierte Pendant auf der anderen Straßenseite.

    1. Danke für die Bestätigung. Bis jetzt ist das falsch montierte Schild wahrscheinlich noch gar niemandem aufgefallen, da es eigentlich auch keinerlei Bedeutung hat, da 50 m später eine Ampel kommt, die in der Regel an ist…

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