… gestand heute Vormittag der Filialleiter oder Geschäftsführer (oder was auch immer) im örtlichen Baumarkt mit dem Biber.
Nachdem sich die Zimmerleute heute nicht mehr mit dünnen Dachlatten abgeben, blieb mir nur der Weg in den Baumarkt.
Zur Info: direkt über dem Gang mit den Dachlatten, Rahmenschenkeln und anderen Hölzern hängt ein riesiges Schild, an dem sich groß gewachsene Zeitgenossen schon mal den Kopf stoßen können, mit der Aufschrift:
“Liebe Kunden! Ware ist aus Materialgründen gebündelt gepackt. Bitte beachten Sie, dass die Preise sich auf 1 Stück beziehen !”
Auf den ersten Blick ließe das oben abgebildete Preisschild darauf schließen, dass die 0,89 € sich auf ein Stück – wie vorher angekündigt beziehen. Bei genauerem Hinsehen kommt man allerdings dahinter, dass das der Grundpreis (pro Meter) ist und man den ganz kleinen Preis für das Stück nehmen muss.
Die Preisangabenverordnung besagt zwar, dass der Händler den Grundpreis (pro 100 g, pro kg, pro Meter, o.ä.) in unmittelbarer Nähe angeben muss, aber nicht dass der Grundpreis (viel) größer sein soll als der Stückpreis. Grundsätzlich sollte – so finde ich – der Gesamtpreis von 10 UK-Latten auf dem Preisschild mit angegeben werden, aber dann würde vermutlich keiner mehr einen Bund Dachlatten bei OBI kaufen.
“Ja, da können wir gar nichts machen, die Schilder bekommen wir so von der Zentrale vorgegeben”, war die Auskunft des Herrn, dessen Namen ich schon wieder vergessen habe.
Als ich ihn dann noch fragte, was er schätze, wie lange die Dachlatten denn sein müssten, wenn er das Preisschild betrachte, beschied er mir: “Ha, 2 Meter fünfzig”. So habe ich das auch gedacht, beim Absägen hat sich allerdings herausgestellt, dass die Latten gerade mal 2,47 m lang waren.
So viel zur korrekten Auszeichnung von Produkten bei OBI.