Ich liebe Beamtendeutsch

Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Post vom Finanzamt bedeutet meistens nichts Gutes  – und wenn es mal was Gutes ist, drückt man es so kompliziert aus, dass es beinahe schon wieder schlecht klingt.

Im November 2012 hat das Finanzamt unsere Lohnsteuer-Anmeldungen und unsere Buchhaltung geprüft – ohne Beanstandungen. Ich war sehr froh, dass der Prüfer nicht bei mir im Haus war, sondern dass das meine Buchhalterin übernommen hatte und ich nur ein paar Namen für einzelne Weihnachtsgeschenke nachreichen musste…

Gestern kam ein Schreiben (siehe Bild) mit dem Bescheid “über die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung” für die angegebenen Lohnsteuer-Anmeldungen von 2008 bis 2011. Im ersten Moment war ich drauf und dran, mir Gedanken zu machen, was die jetzt schon wieder von mir/uns wollen. Nach zweimaligem Lesen habe ich dann endlich verstanden, dass man mir mitteilt, dass mit den Lohnsteuer-Anmeldungen alles in Ordnung war und dass man nicht vorhat, diese nochmals zu prüfen.

Ich frage mich nur, ob man das nicht einfach so hätte drauf schreiben können: “Wir haben Ihre Lohnsteueranmeldungen für die Jahre 2008 – 2011 geprüft, haben nichts zu beanstanden und Sie können die Lohnsteuer-Unterlagen gerne entsorgen, weil wir sie nie wieder nachprüfen werden”?

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