Wer in der Schlossallee wohnt hat’s gut: Da stellt sich nur einmal die Frage nach “ß” oder “ss”.
Bei der Schlossstraße sieht’s ein wenig anders aus. Sowohl das Schloss wie auch die Straße können einem orthografische Steine in den Weg legen.
Richtig schreibt sich die Schlossstraße auf jeden Fall mit vier “s” und einem “ß”…
Wie vier ”S” und einem ”ß”, Schloßstraße, als Straßenbenennung, ist ein Eigenname und bleibt auch nach der Rechtschreibreform mit zwei ”s” und zwei ”ß”.
Schlossstraße als Beschreibung, wie: ”Straße, die zum Schloss hinführt”, schreibt sich dagegen mit vier ”S” und einem ”ß”.
Hallo Anke,
danke für den berechtigten Einwand. Trotzdem dürfte bei der Schreibweise (alte und neue Rechtschreibung falsch gemischt) was schief gelaufen sein. Dass eine Gemeinde die Schlossstraße so falsch schreiben würde, kann ich mir nicht vorstellen…
Viele Grüße