Während andere auf Bahngleisen rumturnen, mach’ ich doch lieber ganz entspannt in der Buchener Innenstadt Verbrecher-Fotos. Die Fotos beim Fotografen sind auch nicht wirklich billiger: 15,- € für 6 km/h zu schnell. Damit kann man leben…
Nach zwei gescheiterten Versuchen, die Sachbearbeiterin und ihren Stellvertreter im Rathaus anzutreffen und den Strafzettel zu bezahlen, hätte ich ihn beinahe vergessen. Bis vorhin von einem städtischen Bediensteten eine nette Mail kam, in der er mir mitteilte, ich solle die 15,- € doch bitte bezahlen, da sie (die Fachbearbeiterin) sonst “spätestens Ende dieser Woche einen Bußgeldbescheid erlassen muss, der Mehrkosten von 23,50 € beinhaltet.” Das nenn’ ich mal guten Bürgerservice. Danke, Namensvetter!
Ich also nichts wie aufs Rathaus, die 15,- € bezahlt und meine Frau angerufen, um ihr zu sagen, dass sie den Strafzettel nicht mehr bezahlen soll. Und was ist passiert? Zuverlässig wie sie ist, hat sie die 15,- € natürlich just heute morgen überwiesen.
Wenn ich die 15,- € jetzt nicht wieder abhole oder zurück buchen lasse: Hab’ ich jetzt einen Freischuss gut?
Die spannendere Frage ist aber: Darf man solche Fotos eigentlich veröffentlichen…? Laienhaft betrachtet könnte man sagen, dass ich sogar das Urheberrecht darauf habe, da ich ja den “Auslöser” gedrückt habe, oder…?