… hatten die Erbauer der Pfahlbauten in Uhldingen.
Welche Urheberrechte man beim Fotografieren in den teilweise in den 1930er Jahren rekonstruierten Häusern verletzen könnte, hat sich mir allerdings nicht erschlossen. Die Urheber der Original-Innenausstattung haben – je nach Hütte – vor rund 3.000 Jahren gelebt und dürften seit mehr als 70 Jahren tot sein…?
Wie die darf man nicht fotografieren?! Hier liegen ca. 200 Bilder von drei Fotografen aufgenommen und mich hat keiner angesprochen.
Schönen Urlaub am bodensee wünscht euch Annette, derzeit im Allgäu
Von außen kein Problem, bei Fotos von den Innenräumen der Häuser gibt es wohl urheberrechtliche Probleme…
Stimmt da war was – die schließen ja auch immer wieder die Häuser zu….