Nein, das Wort “Befriedigungsquote” (oder auch Insolvenzquote) bezeichnet nichts Unanständiges.
Naja, vielleicht doch! Wenn die Befriedigungsquote bei einem Insolvenzverfahren nur 0,45% der Forderungssumme beträgt, dann ist die Befriedigung des Gläubigers nicht sonderlich hoch. So bleiben für den Gläubiger ein paar Euro übrig.
Dafür lohnt es sich nicht mal, das mehrseitige Formular zur Anmeldung der offenen Forderungen auszufüllen. Was bin ich froh, dass in der Gesamtforderung “nur” Arbeitszeit steckte und keinerlei Fremdkosten angefallen sind.
Wenn die geforderte Summe bei 1.000.000 Euro liegt, gibt es immerhin noch 4.500 Euro. Und da muss die Oma lange dafür Socken stricken.
Und wie lange sie erst für eine Million stricken muss… ?