Eines vorneweg: Wer seinen Smart bewusst auf einem Behindertenparkplatz abstellt, um schnell für einen guten Bekannten zwei vorbestellte Karten im Verkehrsamt abzuholen, darf sich nicht beschweren!
Wenn dieser jemand aber den Smart offen, das Licht an und den Schlüssel stecken lässt, sollte er vielleicht doch darauf hoffen dürfen, dass der Bedienstete des “Gemeindlichen Vollzugsdienstes” einsteigt und das Fahrzeug umparkt – andere werden sagen, der Bedienstete hätte den Smart auch einfach unter den Arm nehmen und ein paar Meter weiter wieder absetzen können…
Wie gesagt, das Knöllchen stört mich nicht, aber der Umstand, dass man mich erst verwarnt, dann zu einer Anhörung lädt und erst dann der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Hätte der Bedienstete einfach noch drei Minuten gewartet, hätte ich ihm die 35,- € so in die Hand drücken können und wir hätten einen Haufen Verwaltungsarbeit eingespart…
Wenn nicht per schriftliche Einladung, wie sonst hättest Du erfahren, das es in Buchen einen Fachdienst für öffentliche Sicherheit und Ordnung gibt.
Auch wieder wahr…